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Menschenrecht auf inklusive Bildung
Ungekürzte Fassung

In der Michaeli-Ausgabe 2009 von PUNKT UND KREIS konnte nur einen gekürzte Fassung des Beitrages von Prof. Dr. Köpcke-Duttler abgedruckt werden. Den Beitrag haben wir hier für Sie in voller Länge zum Downnload bereitgestellt.

Aus dem Inhalt:
Im Sinne des Art. 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird ein inklusives Schulsystem angestrebt. Schon der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat sich in seiner Entscheidung 1/102 dem Thema »The Right to Education of Persons with Disabilities« (15. März 2006) zugewandt und die völkerrechtlichen Bemühungen um ein inklusives Bildungssystem fortgesetzt. Die Forderung nach Inklusion von Menschen mit Behinderungen durchzieht die verschiedenen Artikel der Behindertenrechtskonvention wie ein roter Faden und wird auch für das Bildungssystem gefordert, auch wenn in der offiziellen deutschen Übersetzung das englische ›inclusion‹ im Bezug auf die Bildung mit ›Integration‹ übersetzt wurde. Der Autor legt dar, warum das Recht auf inklusive Bildung ein grundlegendes Menschenrecht darstellt.

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