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Michaeli 2009

Menschenrecht auf inklusive Bildung

In der Michaeli-Ausgabe 2009 von PUNKT UND KREIS konnte nur einen gekürzte Fassung des Beitrages von Prof. Dr. Köpcke-Duttler abgedruckt werden. Den Beitrag haben wir hier für Sie in voller Länge zum Downnload bereitgestellt.

Aus dem Inhalt:
Im Sinne des Art. 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird ein inklusives Schulsystem angestrebt. Schon der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat sich in seiner Entscheidung 1/102 dem Thema »The Right to Education of Persons with Disabilities« (15. März 2006) zugewandt und die völkerrechtlichen Bemühungen um ein inklusives Bildungssystem fortgesetzt. Die Forderung nach Inklusion von Menschen mit Behinderungen durchzieht die verschiedenen Artikel der Behindertenrechtskonvention wie ein roter Faden und wird auch für das Bildungssystem gefordert, auch wenn in der offiziellen deutschen Übersetzung das englische ›inclusion‹ im Bezug auf die Bildung mit ›Integration‹ übersetzt wurde. Der Autor legt dar, warum das Recht auf inklusive Bildung ein grundlegendes Menschenrecht darstellt.

Was ist die Wander-Akademie?

Wanderakademie

Die Wander-Akademie bietet im Rahmen des Fachbereichs Werkstätten des Verbandes für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.V. seit 2002 jährlich einen Qualifizierungskurs für Werkstatträte an.
Das besondere an diesen Kursen ist einmal die Art und Weise wie und wo unterrichtet wird: Die Seminare finden in einer Art Lehrer-Schüler-Gespräche statt. Außerdem wandert die Akademie, die Akademie hat keinen festen Unterrichtsort, jeder der drei Modulteile findet an einem anderen Ort statt. Ein weiteres Charakteristikum ist, dass die Seminare inklusiv sind, d.h. Werkstatträte und Vertrauensleute werden gemeinsam geschult.

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