


Frühförderung und ambulante Heilpädagogik
Was bedeutet Frühforderung?
Frühförderung ist mobile und ambulante Hilfe für Kinder zwischen 0 Jahren und Schuleintritt mit Entwicklungsverzögerungen, Störungen in der Sensorik, Motorik und Sprache. Und sie bietet Beratung und Hilfe für Eltern mit behinderten, schwerstbehinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und Kleinkindern.
Was bedeutet ambulante Heilpädagogik für Schulkinder?
Ambulante Heilpädagogik unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Entwicklung unter erschwerten Bedingungen verläuft. Im Mittelpunkt des heilpädagogischen Handelns steht im ganzheitlichen Sinne das Kind mit all seinen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten.
Ansprechpartnerinnen im Fachbereich Frühförderung und ambulante Heilpädagogik
Sie haben Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
- für die Frühförderung:
Elke Junk
HARFE e.V. Oldenburg
Tel: 0441 - 885 03 03
-
für die ambulante Heilpädagogik mit Schulkindern:
Andrea Hufeland HARFE e.V. Oldenburg Tel: 0441 - 885 03 03
- für den Ausbildungsbereich:
Almuth Strehlow
Rudolf-Steiner-Institut Kassel
Tel. 0561 - 930 88 25
Information für Therapeutinnen und Therapeuten
Im fünften Treffen unseres Arbeitskreises stehen wir vor der konkreten Frage, ob wir ein offizieller Fachbereich im Verband für anthroposophische Heilpädagogik werden wollen. Dass eine Vernetzung sinnvoll sein kann ist besonders für die KollegInnen, die alleine vor Ort arbeiten, deutlich. Da wir in den Fortbildungstreffen meist ein kleiner Kreis sind möchten wir folgende Fragen stellen:
Der Fachbereich Frühförderung und ambulante Heilpädagogik
des Verbandes für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit befindet sich in Gründung. Der Fachbereich wurde auf der Mitgliederversammlung 2008 des Verbandes offiziell bestätigt.
Zehn Jahre SGB IX - kein Fest für die Frühförderung!
Von Ina Krause-Trapp, Geschäftsführerin des Verbandes für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.V.
Am 1. Juli 2001 trat das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
(SGB IX) in Kraft. Darin wurden die Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung
bedrohter Kinder als leistungsträgerübergreifende Komplexleistung ausgestaltet (§§ 30, 56 SGB IX).
Diese umfasst medizinische und nichtärztliche sozialpädiatrische, psychologische, heilpädagogische und psychosoziale
Leistungen sowie die Beratung der Erziehungsberechtigten. Sie soll auf der Grundlage eines individuellen
Förder- und Behandlungsplans in Interdisziplinären Frühförderstellen (IFF) bzw. Sozialpädiatrischen
Zentren (SPZ) ganzheitlich erbracht und von den beteiligten Rehabilitationsträgern - in der Regel Krankenkasse
und Sozial- bzw. Jugendhilfeträger - gemeinsam finanziert werden. Das Verfahren hierzu ist in der am 1. Juli
2003 in Kraft getretenen Frühförderungsverordnung (FrühV) geregelt.
Termine
Mi, 30. Mai 2012 - Fr, 01. Juni 2012
7. Modul: Die vier Temperamente und Elemente - Rückschlüsse für Medizin, Pädagogik und Pflege
Mi, 13. Juni 2012 - Fr, 15. Juni 2012
Vom Ich zum Wir - Fortbildung für Werkstatt- und Heimbeiräte
Hotline Gewaltprävention
Unsere Fachstellen zur Prävention, Beratung und Schlichtung erreichen Sie unter:
Fachstelle Süd: Fachstelle für Prävention, Beratung und Schlichtung (Bayern und Baden-Württemberg)
Hotline: 0151 - 40 74 16 54, E-Mail: fachstelle-sued@verband-anthro.de
Region Nord: Fachstelle für Prävention von Gewalt und sexuellen Übergriffen
Katrin von Kamen: Tel.: 05803 - 96 477, Mobil: 0160 - 70 13 548 und 0151 - 52 72 84 55,
E-Mail: K.von.kamen@gewaltpraevention-nord.de
Helmut Pohlmann: Tel.: Tel. 04293-89 06 813, Mobil: 0151 - 27 28 455, E-Mail:helmut.pohlmann3@ewe.net
Platzbörse
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Telefon: 06035 - 81 190
