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01. Oktober 2010

Stellungnahme der Verbände zu den Reformvorschlägen der Bund-Länder-AG zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Prämbel
Auf der Grundlage des Beschlusses der 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom 25./26. November 2009 wurde der Prozess zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in diesem Jahr fortgesetzt. Die unterzeichnenden Verbände erwarten, dass die angekündigte Reform der Eingliederungshilfe in dieser Legislaturperiode abschließend beraten und zügig umgesetzt wird. Nach Ansicht der Verbände sind die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in diesem Prozess umfassend zu berücksichtigen und praxistauglich zu konkretisieren. Die Reform der Eingliederungshilfe muss so konzipiert werden, dass der Weg zu einem einheitlichen Leistungsgesetz für alle Menschen mit Behinderungen eröffnet wird, welches das Prinzip des Nachteilsausgleichs vollständig umsetzt.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder betonen im o.g. Beschluss der ASMK, dass es nicht Ziel des Reformvorhabens ist, Teilhabemöglichkeiten und Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige einzuschränken, zu ihrem Nachteil zu kürzen oder wegfallen zu lassen. Allerdings konterkarieren die noch nicht abgestimmten Zwischenergebnisse der Gemeindefinanzkommission und die Finanzausstattung der Kommunen diesen Beschluss. Darum weisen die Verbände eindringlich darauf hin, dass eine umfassende Reform der Eingliederungshilfe nicht ohne die gleichzeitige Lösung der Finanzierungsfrage möglich ist.

Haushaltsvorbehalte bzw. Finanzkraftklauseln sind mit dem Prinzip der individuellen Bedarfsdeckung als Ausdruck der Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums nicht vereinbar. Vor diesem Hintergrund fordern die Verbände die ASMK auf, an ihrer Aussage im Beschluss festzuhalten und Kürzungen im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu verhindern. Schließlich wird an dieser Stelle nachdrücklich hervorgehoben, dass das Reformvorhaben für alle Menschen mit Behinderung gelten muss. Menschen mit sehr hohem und komplexem Hilfebedarf müssen bei den Überlegungen zur Umsetzung der Personenzentrierung oder der individuellen Bedarfsdeckung an erster Stelle stehen.

Die Ergebnisse der Begleitprojekte sind Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Mit den Verbänden konnte nur teilweise Übereinstimmung erzielt werden. Nach wie vor haben die Forderungen der Verbände zur Reform der Eingliederungshilfe vom 22. Oktober 2009 Bestand.

In den folgenden Ausführungen werden wesentliche Themen und Forderungen aufgegriffen, die u.a. in den Begleitprojekten und Workshops erörtert wurden.

Die gesamte Stellungnahme können Sie hier downloaden:

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