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20. Oktober 2010

Appell zur Wahrung der Solidarität in der Gesetzlichen Krankenversicherung

In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler bitten die Verbände der Behindertenhilfe dringend darum, bei dem Reformvorhaben der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen, die besondere Situation von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung und anderer wirtschaftlich benachteiligter Versicherter zu berücksichtigen und auch in Zukunft an einer paritätisch finanzierten und solidarisch gestalteten Gesetzlichen Krankenversicherung festzuhalten.

Herrn Bundesminister Dr. Philipp Rösler
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstr. 108
10117 Berlin

13. Oktober 2010

GKV-Finanzierungsgesetz

 

Sehr geehrter Herr Minister,


die fünf Fachverbände der Behindertenhilfe, die mehr als 90 % der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung repräsentieren, sind in großer Sorge um die Zukunft der  gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung. Dieser Personenkreis ist in besonderem Maße auf ein funktionierendes und tragfähiges Gesundheitswesen angewiesen. Dies setzt die uneingeschränkte Solidarität aller Beteiligten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) voraus.
Das GKV-Finanzierungsgesetz schwächt die Solidarität der Versicherten in erheblicher Weise:

1. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung besagt, dass

  • künftig infolge des Einfrierens der Arbeitgeberbeiträge alle Kostensteigerungen in der GKV ausschließlich durch die Beitragszahler aufgebracht werden.
  • die Krankenkassen von ihren Mitgliedern in der Höhe nicht begrenzte einkommensunabhängige Zusatzbeiträge erheben sollen, wenn sie mit den ihnen zugewiesenen Mitteln nicht auskommen.
  • der steuerfinanzierte Sozialausgleich oberhalb der 2 %-igen Belastungsgrenze nur bis zum staatlich festgesetzten, durchschnittlichen Zusatzbeitrag erfolgt, nicht aber bis zum realen Mehraufwand der kassenindividuellen Beitragsbelastung.

2. Diese Regelungsabsichten sind beispiellose Fundamentalangriffe auf bewährte ordnungsrechtliche Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und damit des deutschen Sozialversicherungssystems, nämlich die paritätische Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Versicherte) und das Solidarprinzip.

3. Die Regelungen werden dazu führen, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig vor allem gut verdienende Mitglieder an private Krankenversicherungen verlieren. Das wird schrittweise das Leistungsvermögen der gesetzlichen Krankenversicherung zu Lasten derjenigen Menschen, die nicht von privaten Versicherungen versichert werden, einschränken und kontinuierlich zu weiteren Erhöhungen der
Mitgliedsbeiträge bzw. höheren Zusatzbeiträgen in der GKV führen.

4. Infolge fortschreitender Differenzierung kassenindividueller Vertragsgestaltungen mit Leistungsanbietern im Gesundheitssystem sind Menschen mit chronischen Krankheiten und Behinderungen künftig mehr denn je auf Kontinuität ihrer Kassenzugehörigkeit angewiesen. Ihnen steht somit im Falle hoher Zusatzbeiträge die Alternative des Kassenwechsels nicht zur Verfügung.

Die Verbände der Behindertenhilfe bitten dringend darum, bei dem Reformvorhaben GKV-FinG die besondere Situation von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung und anderer wirtschaftlich benachteiligter Versicherter zu berücksichtigen und deshalb auch in Zukunft an einer paritätisch finanzierten und solidarisch gestalteten Gesetzlichen Krankenversicherung festzuhalten.


Die Vorsitzenden
Michael Conty, Bundesverband ev. Behindertenhilfe e.V.
Robert Antretter, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Dr. Elisabeth Kludas, Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.
Aribert Reimann, Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Michael Dackweiler, Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.V.

 

Die fünf Fachverbände sind: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V., Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V., Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.V.

Den offenen Brief können Sie hier herunterladen:


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