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Sozialpolitik

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02. März 2012

Migration und Behinderung

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Am 2. und 3. November 2011 fand in Berlin die gemeinsame Fachtagung "Migration und Behinderung" der Fachverbände für Menschen mit Behinderung und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) statt.
Die besonderen Belange und Hilfebedarfe von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund fanden bisher kam Beachtung, diese aufzudecken und fachlich aufzugreifen war Anliegen dieser Tagung.

06. Dezember 2011

Diskriminierung beenden -

111203_Dirskriminierung beenden_Liste der unterstützenden Organisationen

Forderungen von Verbänden und Wissenschaft zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und Änderung der gesetzlichen Regelungen des SGB IX

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) beschreibt das Recht auf Bildung (Art. 24) und Arbeit (Art. 27) für alle Menschen mit Behinderung. Dies gilt auch für Menschen mit intensivem Unterstützungsbedarf (UN-BRK, Präambel lit. j).
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Sicherstellung dieses Rechts noch nicht erreicht. Denn zwischen dem politischen Anspruch auf Inklusion einerseits und den aktuellen gesetzlichen Regelungen bzw. deren Umsetzung in der Praxis andererseits besteht eine große Diskrepanz. So werden Menschen mit schwerer geistiger und/oder mehrfacher Behinderung derzeit in der Regel nicht nur vom allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern auch von der Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ausgeschlossen. Dies stellt den Tatbestand der Diskriminierung dar. Vor diesem Hintergrund sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu überprüfen und im Sinne der UN-BRK zu modifizieren. Dabei sind folgende Veränderungen vorzunehmen:

17. November 2011

Grundsätze für die Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben

2011-10-26 Verbändepapier Teilhabe am Arbeitsleben Endf

Die Verbände unterstützen das grundsätzliche Ansinnen der Ministerinnen und Minister, der Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder, die Leistungserbringung im Bereich der Eingliederungshilfe zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben stärker am individuellen Bedarf der Person auszurichten und mehr Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung zu schaffen.

20. Mai 2011

Gemeindenahe Gesundheitsversorgung für Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung

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Vorbemerkung
Gesundheit ist für jeden Menschen ein wesentlicher Aspekt erfüllten Lebens und eine grundlegende Voraussetzung für die umfassende Teilhabe und Inklusion. Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung sind Teil unserer Gesellschaft. Sie haben vielfältige Fähigkeiten und Begabungen, aber auch besondere Bedürfnisse. In erhöhtem Maße leiden sie unter Krankheiten, die nicht selten besondere Ausprägungen haben. Zudem benötigen sie zum Teil Leistungen aus dem gesundheitssystem, die die Einschränkungen der Teilhabe vermindern können. Damit sind gerade sie auf eine umfassende, die Lebenswelt einschließende gesundheitliche Sorge angewiesen. Die gesundheitliche Versorgung von erwachsenen Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung weist jedoch in Deutschland viele Mängel auf und erfüllt nicht die in der Konvention der Vereinten Nationen festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung. Hier angesprochen sind erwachsene Menschen mit einer geistigen und mehrfachen Behinderung. Basierend auf den Erhebungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BaGüS) handelt es sich um etwa 347.000 Personen, von denen bis zu 150.000 kurz- oder langfristig spezifische gesundheitliche Bedarfe aufweisen (zur Herleitung vgl. Anlage 1). Nicht berücksichtigt sind Menschen mit einer seelischen Behinderung, da diese differente Probleme aufweisen und mit der sozialpsychiatrischen Versorgung bereits ein Strukturmodell existiert. Das hier vorgelegte Papier stellt einen Versuch dar, auf der Grundlage geltender Gesetze die Angebote strukturiert darzustellen, die Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen sollten.

15. Dezember 2010

10 Thesen zur Person(en)zentrierung

Die fünf Fachverbände der Behindertenhilfe

Auf einer Tagung der fünf Fachverbände der Behindertenhilfe am 30.9./1.10.2010 wurde eine inhaltliche Füllung der person(en)zentrierten Leistungsgestaltung in einer interdisziplinären Gesamtbetrachtung erörtert und in zehn Thesen zusammengefasst. Sie stellen eine Grundlage für den Weiterentwicklungsprozess der Eingliederungshilfe dar und können der Orientierung für die Praxis dienen.

01. Dezember 2010

Tagungsdokumentation: Person(en)zentrierte Hilfen

Die fünf Fachverbände der Behindertenhilfe

Die neuen Perspektiven für die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auf der Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden auf einer Fachtagung der Kontaktgesprächsverbände für Führungs- und Leitungskräfte der Behindertenhilfe am 30. September und 1. Oktober 2010 in Berlin erörtert.

20. Oktober 2010

Appell zur Wahrung der Solidarität in der Gesetzlichen Krankenversicherung

In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler bitten die Verbände der Behindertenhilfe dringend darum, bei dem Reformvorhaben der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen, die besondere Situation von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung und anderer wirtschaftlich benachteiligter Versicherter zu berücksichtigen und auch in Zukunft an einer paritätisch finanzierten und solidarisch gestalteten Gesetzlichen Krankenversicherung festzuhalten.

01. Oktober 2010

Stellungnahme der Verbände zu den Reformvorschlägen der Bund-Länder-AG zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Prämbel
Auf der Grundlage des Beschlusses der 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom 25./26. November 2009 wurde der Prozess zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in diesem Jahr fortgesetzt. Die unterzeichnenden Verbände erwarten, dass die angekündigte Reform der Eingliederungshilfe in dieser Legislaturperiode abschließend beraten und zügig umgesetzt wird. Nach Ansicht der Verbände sind die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in diesem Prozess umfassend zu berücksichtigen und praxistauglich zu konkretisieren. Die Reform der Eingliederungshilfe muss so konzipiert werden, dass der Weg zu einem einheitlichen Leistungsgesetz für alle Menschen mit Behinderungen eröffnet wird, welches das Prinzip des Nachteilsausgleichs vollständig umsetzt.

29. März 2010

Zur gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen

Die Bundesregierung stellt in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht, das deutsche Gesundheitswesen innovationsfreundlich, leistungsgerecht und demographiefest zu gestalten. Hierfür seien zukunftsfeste Finanzierung, Planbarkeit und Verlässlichkeit ebenso notwendig wie Solidarität und Eigenverantwortung auf der Seite der Versicherten. »Wir wollen, dass auch in Zukunft alle Menschen in Deutschland unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko weiterhin die notwendige medizinische Versorgung qualitativ hochwertig und wohnortnah erhalten und alle am medizinischen Fortschritt teilhaben können« (Kap. III, 9.1). Um die Gesetzliche Krankenversicherung vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung zur alternden Gesellschaft und des unaufhaltbaren medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts leistungsgerecht zu gestalten, kündigen die Koalitionspartner eine grundlegende Finanzierungsreform an. Deren Eckpunkte werden zurzeit politisch höchst kontrovers diskutiert.

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